Rechtsanwalt Mario Genth ist seit 2007 Inhaber eines Jagd- und Falknerjagdscheines.

Außerdem führt er seit 2011 einen Land- und Forstwirtschaftsbetrieb im Nebenerwerb. Aufgrund der damit verbundenen Praxiserfahrungen kann sich die Kanzlei Genth Rechtsanwälte wie keine andere in Ihre persönliche Situation hineinversetzen.

Mit Leidenschaft und fundiertem Fachwissen werden sie zu allen Themen des Forst- und Jagdrechts beraten.

Zu unseren Mandanten zählen sowohl Jagdgenossenschaften als auch Jagdpächter, Eigenjagdbesitzer und Landwirte. Wir beraten und vertreten Sie gegenüber Behörden und vor Gerichten insbesondere zu folgenden Themen:

  • Abrundung von Jagdbezirken

  • Entstehung/Schaffung von Eigenjagdbezirken

  • Satzungen von Jagdgenossenschaften

  • Jagdpachtverträge

  • Jagdscheinentzug/-versagung

  • Wildschadensersatz

  • Straf- und Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der Jagd