Verfügungsverfahren gegen die Stadt Brandenburg
16.04.2024 In einem einstweiligen Verfügungsverfahren gegen die Stadt Brandenburg an der Havel erstreitet GENTH Rechtsanwälte eine vorläufige Regelung zur Jagdausübung. Zum Sachverhalt: Die Stadt Brandenburg an der Havel ist Inhaberin eines Eigenjagdbezirkes nach § 7 Bundesjagdgesetz. Sie nutzt den Eigenjagdbezirk nicht durch Verpachtung gemäß § 11 BJagdG, sondern schließt mit einzelnen Jägern sog. „Jagderlaubnisverträge“ [...]