09.04.2024 Genth Rechtsanwälte verteidigt erfolgreich einen Landwirt vor dem Amtsgericht Perleberg. Der Landkreis Prignitz erließ gegen den Landwirt einen Bußgeldbescheid, weil diese angeblich ohne die erforderliche Genehmigung das Landschafts- und Naturschutzgebiet „Brandenburgische Elbtalaue“ befuhr. Bereits im Rahmen des verwaltungsbehördlichen Verfahrens stellte Rechtsanwalt Mario Genth klar, dass der Landwirt keiner gesonderten Genehmigung zur Befahrung des Landschafts- und Naturschutzgebietes bedurfte. Vielmehr war der Landwirt aufgrund der ordnungsgemäßen landwirtschaftlichen Bodennutzung berechtigt, seine im Landschafts- und Naturschutzgebiet belegenen Pachtflächen zu befahren. Dieser Argumentation folgte auch das Amtsgericht, stellte das Bußgeldverfahren und verpflichtete die Staatskasse zur Kostentragung.